Friesensteern

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Ferienhaus „Friesensteern“

Mietobjekt: Friesensteern, Schüttkobenweg 2, 25882 Tetenbüll

Vermieter: Gerrit Siegfriedsen, Dorfstr. 44, 25881 Tating
Tel. 0178 2537733 · info@nordsee-hideaways.de

1. Anreise / Abreise

Das Ferienhaus kann am Ankunftstag ab 16:00 Uhr bezogen werden und ist am Tag der Abreise bis spätestens 10:00 Uhr zu übergeben. Bei einer vom Mieter zu vertretenden verspäteten Übergabe behält sich der Vermieter vor, die anteilige Tagesmiete wie folgt zu berechnen: 50 % bei Übergabe bis 16:00 Uhr und 100 % bei Übergabe nach 16:00 Uhr sowie für jeden weiteren Tag. Abweichende An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell in Textform vereinbart werden. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verspäteter Anreise oder verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

2. Belegung, Sonderwünsche und Nebenabreden

Das Ferienhaus darf höchstens mit der im Mietvertrag vereinbarten Personenzahl belegt werden. Sollen zusätzliche Personen – auch zeitweise – anreisen, ist dies vorher mit dem Vermieter in Textform abzustimmen. Für jede zusätzliche Person, die – auch nur zeitweise – im Ferienhaus übernachtet, wird eine Zusatzgebühr von 25,00 € pro Nacht berechnet, und zwar für die gesamte gebuchte Aufenthaltsdauer, unabhängig von der tatsächlichen Anzahl ihrer Übernachtungen.

Sonderwünsche und Nebenabreden sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der Bestätigung durch den Vermieter in Textform. Das Ferienhaus darf nicht zur Unter- oder Weitervermietung genutzt werden. Die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters in Textform zulässig; hierzu zählen insbesondere auch private Veranstaltungen jeglicher Art und Größe.

3. Buchung und Bezahlung

Mit der Buchungsbestätigung des Vermieters in Textform kommt der Mietvertrag zustande. Die Anzahlung in Höhe von 25 % des Mietpreises ist unmittelbar nach Erhalt der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig, die Restzahlung 14 Tage vor Reiseantritt. Werden die Zahlungsfristen trotz Nachfristsetzung nicht eingehalten, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten; in diesem Fall gelten die Stornierungsbedingungen gemäß Ziffer 4.

Nebenkosten für Strom, Heizung, Internet, Wasser, PKW-Stellplatz und Abfall sind bis zu einem Verbrauch von 100 kWh pro Woche im Mietpreis enthalten. Ein darüber hinausgehender Verbrauch wird nach Zählerstand gesondert abgerechnet.

4. Rücktritt durch den Mieter (Stornierung)

Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor Mietbeginn, ohne einen geeigneten Nachmieter zu benennen, der zu denselben Konditionen in den Vertrag eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen 90 % des Mietpreises zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter in Textform. Bereits gezahlte Beträge werden verrechnet. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

5. Pflichten des Mieters und Mängelanzeige

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Treten während des Mietverhältnisses Mängel oder Schäden am Ferienhaus oder Inventar auf, ist der Mieter verpflichtet, diese dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen und im Rahmen seiner gesetzlichen Pflichten eventuelle Schäden gering zu halten.

Am Abreisetag ist das Haus besenrein zu übergeben. Geschirr ist gespült einzuräumen, der Müll in die dafür vorgesehenen Tonnen zu entsorgen und die Betten sind abzuziehen. Altglas ist außerhalb des Grundstücks (z. B. im Glascontainer) zu entsorgen. Die Schlüssel sind wie vereinbart zu deponieren (z. B. im Schlüsselsafe).

6. Haustiere

Hunde sind nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter in Textform erlaubt; hierfür wird eine Gebühr von 15,00 € pro Hund und Nacht berechnet. Andere Haustiere sind nicht gestattet. Der Mieter haftet für Schäden, die durch mitgebrachte Tiere entstehen.

7. Hausordnung, Ruhezeiten und Rauchverbot

Der Mieter ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr gilt Nachtruhe (TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen). Beim Verlassen der Unterkunft sind Fenster und Türen geschlossen zu halten.

Im Haus gilt ein striktes Rauchverbot. Bei schuldhaftem Verstoß stellt der Vermieter die entstandenen Reinigungskosten (mindestens 150,00 €) in Rechnung. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Rauchen ist ausschließlich außerhalb des Gebäudes gestattet.

8. Zutritt des Vermieters

Der Vermieter bzw. von ihm beauftragte Personen dürfen das Grundstück zur Pflege des Gartens und der Außenanlagen auch ohne vorherige Absprache betreten. Das Haus selbst wird während der Mietzeit nur nach Ankündigung (z. B. zum vereinbarten Wäschewechsel) oder bei Gefahr im Verzug betreten.

9. Datenschutz

Der Vermieter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich zur Begründung, Durchführung und Abwicklung des Mietverhältnisses gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z. B. Meldeschein nach dem Bundesmeldegesetz). Die Daten werden vertraulich behandelt und nur weitergegeben, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder der Mieter eingewilligt hat. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf www.nordsee-hideaways.de.

10. Nutzung des Internetzugangs (WLAN)

Der Vermieter stellt dem Mieter für die Dauer des Aufenthalts einen WLAN-Zugang zur Verfügung, übernimmt jedoch keine Gewähr für dessen tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit. Der Mieter ist verpflichtet, den Zugang nicht rechtsmissbräuchlich zu nutzen. Insbesondere dürfen keine urheberrechtlich geschützten Inhalte widerrechtlich vervielfältigt oder verbreitet werden (z. B. Filesharing). Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung des WLANs durch den Mieter oder seine Mitreisenden beruhen.

11. Haftung des Vermieters

Die Haftung des Vermieters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, bleibt unberührt. Im Übrigen ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern nicht eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. Für Leistungsstörungen durch höhere Gewalt, Unwetter oder landesübliche Strom- und Wasserausfälle wird keine Haftung übernommen.

12. Kein Widerrufsrecht

Für die Vermietung von Ferienunterkünften zu einem bestimmten Zeitraum besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Es gelten die Stornierungsbedingungen gemäß Ziffer 4.

13. Schlussbestimmungen und anwendbares Recht

Fotos und Beschreibungen dienen der realistischen Darstellung; geringfügige Abweichungen in der Ausstattung (z. B. gleichwertige Möbel) bleiben vorbehalten. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gesetzlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist der Ort, in dem sich das Mietobjekt befindet (Amtsgericht Husum). Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Oktober 2026 | Friesensteern – Gerrit Siegfriedsen